Sprachtest

Sprachkenntnisse nachweisen

Alle Fakten auf einen Blick

Hier den kostenlosen Einbürgerungsratgber herunterladen:
Download

Infos zum Sprachtest

Seit dem 1. September 2008 muss jeder Einbürgerungswillige einen Sprachtest ablegen, um ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.

In letzter Zeit wird die rückläufige Zahl der Einbürgerungen in Deutschland mit den erhöhten Anforderungen durch den Sprachtest in Verbindung gebracht. So verzeichnen einzelne Bundesländer ein Rückgang von mehr als 15 Prozent. Dennoch ist der Sprachtest als fester Bestandteil des Einbürgerungsprozesses von besonderer Bedeutung und soll ein ausreichendes Kommunikationsvermögen mit Mitmenschen, Ämtern und Behörden gewährleisten.

Was sind „ausreichende“ Sprachkenntnisse?

Von Ausländern, die eine Einbürgerung beantragt haben wird erwartet, dass Sie die Deutsche Sprache gut genug beherrschen, um sich im Alltag mit Mitmenschen, bei der Arbeit und mit den Behörden in Deutschland ausreichend verständigen zu können. Außerdem sollten sie auch das Tagesgeschehen in den Medien verfolgen können, also Zeitungsberichte lesen und Fernseh- oder Radionachrichten verstehen können. Nicht zuletzt dienen ausreichende Sprachkenntnisse also der besseren Integration von ausländischen Mitbürgern. Die deutsche Sprache sollte demnach in Wort und Schrift  beherrscht werden.

Wie werden ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen?

In der Regel können Sie Ihre Deutschkenntnisse mit dem „Zertifikat Deutsch“ (Europäische Sprachkompetenzstufe B1) nachweisen. Mit diesem Zertifikat wird die selbstständige Sprachverwendung sichergestellt. Bestandteile dieser Kompetenzstufe sind:

  • Hören
  • Lesen
  • an Gesprächen teilnehmen
  • zusammenhängend sprechen
  • Schreiben

Die Deutschkenntnisse können über folgende Wege nachgewiesen werden (Quelle: http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/kind_jugend_familie/internationale_begegnungsstaette/information_beratung/09637/index.html?lang=de):

  • eine Bescheinigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses
  • das Zertifikat Deutsch (B1) oder ein höherwertiges Sprachzertifikat
  • erfolgreicher Besuch von 4 Jahren an einer deutschsprachigen Schule (inkl. Versetzung in die nächsthöhere Klasse)
  • Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen deutschen Schulabschluss
  • Versetzung in die 10. Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule)
  • Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule
  • abgeschlossene Berufsausbildung

Falls Sie keine der oben genannten Nachweise erbringen können, müssen Sie einen gesonderten Sprachtest absolvieren.

Gibt es einen bundeseinheitlichen Sprachtest?

Nein. Im Gegensatz zum bundeseinheitlichen Einbürgerungstest ist der Sprachtest in jedem Bundesland unterschiedlich. Länge, Kosten, Umfang, Aufgaben und Anbieter sind also in jedem Bundesland verschieden, da die Sprachtests in der Regel an Volkshochschulen durchgeführt werden.
In jedem Bundesland gilt jedoch: Sie müssen mindestens die Sprachkompetenzstufe  B1 im Sprachtest erreichen, um die für die Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse anerkannt zu bekommen.
Ihre Behörde für Einbürgerung wird Sie bei einem Beratungsgespräch über Kosten, Daten und Form des Tests in Ihrem Bundesland genau informieren.

Muss man sich zum Sprachtest anmelden?

Wenn Sie keine der oben beschriebenen Sprachkenntnisse nachweisen können, müssen Sie für einen vollständigen Einbürgerungsantrag an einem Sprachtest teilnehmen. Dafür müssen Sie sich jedoch nicht eigenständig anmelden. Sobald Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt haben, werden Sie direkt von der zuständigen Einbürgerungsbehörde an die nächste Volkshochschule verwiesen, wo Ihre Sprachkenntnisse schließlich überprüft werden können.

Werden auch andere Zertifikate anerkannt?

Wenn Sie bereits ein anderes Zertifikat über Ihre Deutschkenntnisse erworben haben, kann auch dieses unter Umständen anerkannt werden. Das Niveau Ihrer Prüfung muss aber auf oder über der Stufe B1 liegen, um für die Einbürgerung anerkannt zu werden. Prüfungen, bei denen das Niveau niedriger liegt, wie z.B. „Start Deutsch 1 und 2“ reichen nicht als Beleg für die Einbürgerung aus.
Sprachprüfungen die  auf dem B1 Niveau  oder höher sind, werden natürlich auch bei der Einbürgerungsbehörde als Nachweis anerkannt. Dazu gehören z.B.:

  • Goethe-Zertifikate B2 und C1
  • Zentrale Mittelstufenprüfung (C1)
  • Kleines deutsches Sprachdiplom (C2)

Im Zweifelsfall entscheidet die Behörde für Einbürgerung, ob Ihr Deutsch-Zertifikat hochwertig genug ist, um für die Einbürgerung anerkannt zu werden.

Gibt es Vorbereitungen für den Sprachtest?

Bevor Sie überhaupt einen Sprachtest für die Einbürgerung machen, sollten Sie sich bei der Beratungsstelle für Einbürgerung beraten und einschätzen lassen. Die Behörde überprüft dabei, ob Ihre Deutschkenntnisse ausreichen, um den Test erfolgreich abzulegen.

Sollten Ihre Sprachkenntnisse nicht ausreichen, können Sie sich an der Volkshochschule für einen Sprachkurs anmelden. Die Einbürgerungsbehörde wird Ihnen dazu alle Informationen über Daten und Kosten geben. Reichen Ihre Sprachkenntnisse aus, so werden Sie für den Sprachtest angemeldet.

Dazu wird der Sprachtest in verschiedene Stufen eingeteilt, von A1/A2 (Basiskenntnisse) bis C1/C2 (sehr gute Sprachkenntnisse).
Für jede Stufe werden dabei unterschiedliche Anforderungen gestellt. Zum Bestehen des Sprachtests müssen Sie mindestens die Stufe B1 erreichen.

Zur Übung können Sie ein Sprachtraining bei der Volkshochschule oder dem Anbieter Ihres Sprachprogramms ablegen, das genau so aufgebaut ist, wie der wirkliche Sprachtest. Hier können Sie mit einem Partner Gespräche üben, wie sie auch im späteren Sprachtest stattfinden. Weitere Informationen bietet Ihre nächste Volkshochschule.

Was muss ich vor dem Sprachtest tun?

Um den Sprachtest ablegen zu können, müssen Sie sich ca. 4-8 Wochen vor dem Prüfungstermin bei der VHS oder Ihrem Anbieter anmelden. In Ausnahmefällen gibt es aber zu späteren Zeitpunkten immer noch freigewordene „Restplätze“.

Sollten Sie selbst aus irgendwelchen Gründen den Sprachtest nicht antreten können, so müssen Sie sich bis zum Termin des Anmeldeschlusses wieder von der Prüfung abmelden. Dabei entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro.

Sie sollten sich natürlich auch gründlich vorbereiten. Ob durch einen Kurs an der VHS, durch Üben mit den Modelltests oder durch regelmäßiges Lesen, das Unterhalten mit Freunden und Familie sowie das Hören von Radio oder Hörspielen. Versuchen Sie so häufig wie möglich ganz bewusst der deutschen Sprache zu folgen und überprüfen Sie, ob Sie alles verstehen und wiedergeben können.

Lesen Sie auch im Folgenden, wie genau der Sprachtest abläuft.